LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
3.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei Abholung der Ware hat der Auftraggeber für geeignetes Transportmittel Sorge zu tragen. Bluhm Container ist berechtigt, im Falle eines technisch ungeeigneten oder mangelhaften Transportmittels die Verladung der Ware zu verweigern. Etwaige Verzögerungen und zusätzliche Kosten fallen bei verweigerter Verladung zu Lasten des Auftraggebers.
3.2 Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Bluhm Container berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
3.3 Soweit ein Container Gegenstand des Kaufvertrags ist, hat die Abholung nur auf einem geeigneten Fahrgestell zu erfolgen. Bluhm Container kann die Verladung der Ware verweigern, wenn der Auftraggeber kein technisch ausgestattetes Transportfahrzeug vorweisen kann. Etwaige Verzögerungen und Kosten fallen im Falle der verweigerten Verladung zu Lasten des Auftraggebers.
3.4 Werden Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen der Bluhm Container in Aussicht gestellt, gelten sie stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Beim Versendungskauf beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3.5 Bluhm Container kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen der Bluhm Container gegenüber nicht nachkommt.
3.6 Bluhm Container haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Bluhm Container nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung der Bluhm Container wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Bluhm Container vom Vertrag zurücktreten.
3.7 Bluhm Container ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Bluhm Container erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3.8 Bei innergemeinschaftlicher Lieferung oder Ausfuhrlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, zwecks Umsatzsteuerbefreiung die Belegnachweise und Gelangensbestätigung, die in der deutschen oder englischen Sprache gefasst sein soll, bzw. den Ausfuhrnachweis binnen vierzehn Tage ab Lieferung vorzulegen. Bluhm Container behält sich vor, neben dem Netto-Rechnungsbetrag Zahlung einer Kaution in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer zu verlangen, die nach Erhalt der Unterlagen dem Auftraggeber wieder zurückerstattet wird. Legt der Auftraggeber die erforderlichen Nachweise auch nach einer Mahnung nicht vor, ist Bluhm Container berechtigt, dem Auftraggeber die Umsatzsteuer für die ausgeführte Lieferung in Rechnung zu stellen und die Kaution einzubehalten.
3.9 Gerät Bluhm Container mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 8dieser AGB beschränkt.